Wie Unternehmen das Handlungsfeld Psyche systematisch bearbeiten
Auch beim sensiblen Thema Psyche hilft die Gefährdungsbeurteilung, gesundheitliche Risiken für Beschäftigte aufzuspüren. Handlungshilfen für Unternehmen bietet die BGW. Finden Sie das für Sie geeignete Verfahren: Fragebögen, Beobachtungsverfahren und Gruppendiskussion
Dass die Psyche eine wichtige Rolle bei der Gesundheit im Beruf spielt, ist heute unbestritten. Wie groß ist der Zeitdruck? Kann ohne störende Unterbrechungen gearbeitet werden? Wie gut funktionieren Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation. Wie viel Rückhalt geben Vorgesetzte und das Team?
Rahmenbedingungen wie diese wirken sich auf die einzelnen Beschäftigten aus; im Positiven fördern sie deren Wohlbefinden und Motivation– im Negativen können sie die Gesundheit belasten.
Unternehmen sind verpflichtet, in der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungsfaktoren einzugehen. Seit 2013 steht diese Anforderung explizit im Arbeitsschutzgesetz.
Die Themenfelder
Branchen- und tätigkeitsübergreifend relevant sind sechs Themenfelder, die einige Gestaltungsmöglichkeiten bieten:
- Arbeitsinhalte/-arbeitsaufgabe – zum Beispiel Vollständigkeit, Variabilität, Handlungsspielräume, Informationen, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme
- Arbeitsorganisation – zum Beispiel Arbeitsintensität, Störungen und Unterbrechungen, Kommunikation und Kooperation, Kompetenzen und Zuständigkeiten
- Arbeitszeit – zum Beispiel Dauer, Lage und Schichtarbeit, Vorhersehbarkeit und Planbarkeit, Pausen und Erholungszeiten
- Soziale Beziehungen – Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte
- Arbeitsmittel – zum Beispiel ungeeignete oder fehlende Arbeitsmittel, mangelhaft gestaltete Arbeitsmittel, Persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitsumgebung – zum Beispiel physikalische, chemische und biologische Faktoren, ergonomische Faktoren
Welche spezifischen Aspekte darüber hinaus bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind, ist mit Blick auf die konkreten Tätigkeitsanforderungen und Bedingungen der zu beurteilenden Arbeit zu entscheiden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kommen die Arbeitsbedingungen auf den Prüfstand – nicht einzelne Beschäftigte.
Präsentation: Referent der BGW
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