Seit der Pandemie ist Büroarbeit verstärkt im Wandel. In vielen Betrieben stehen Veränderungsprozesse an, seien es Umzüge in neue Räumlichkeiten oder die veränderte Nutzung vorhandener Räume. Dabei erlangen offene Büroräume und Activity Based Working Environments weiterhin an Beliebtheit. Immer wieder entstehen dadurch neue Gesundheitsgefährdungen für Beschäftigte. Diesen im Nachhinein zu begegnen ist nicht nur teuer, sondern auch mit hohem Aufwand verbunden und weniger wirksam als eine vorausschauende Planung.
Nach § 3 Arbeitsstättenverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben. Sie sorgt dafür, dass eine gute Gestaltung und gesundes Arbeiten bereits bei der Planung mitgedacht werden. Doch trotz gesetzlicher Vorgaben wird die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung in der Praxis nur selten durchgeführt. Es fehlt an Wissen und praktischen Erfahrungen in den Betrieben.
In der Veranstaltung werden unter anderem Folgende Themen behandelt:
• Die gesetzliche Verankerung der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit
• Mitbestimmungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessensvertretung
• Impulse zum Vorgehen bei der vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung von Büroräumen
• Praktische Hinweise aus unseren Beratungen
• Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden
• Selbstverständlich wird es auch ausreichend Raum für Fragen und Diskussion geben
Die Veranstaltung richtet sich an: Arbeitgeber*innen, Fach- und Projektverantwortliche, Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte sowie kirchliche Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen und Gesundheitsmanager*innen aus der Metropolregion Hamburg und Hamburg. Leider können Interessierte aus anderen Regionen nur bei freibleibenden Plätzen berücksichtigt werden.
Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte nach den jeweiligen Landesgesetzen, Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3)) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung
Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung unter dem Link