Mit Betrieblicher Gesundheitsförderung stärken Sie nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern profitieren auch noch steuerlich. Denn bis zu 600 Euro pro Mitarbeitenden und Jahr können Arbeitgebende steuer- und sozialabgabenfrei für zertifizierte Maßnahmen bereitstellen.
So nutzen Sie die steuerlichen Vorteile Betrieblicher Gesundheitsförderung

iStock / bernadbodo

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„Gesundheitsförderung im Betrieb? Das klingt doch teuer und kompliziert.“ Diesen Gedanken haben viele Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kleiner Betriebe. Schließlich müssen die Aufträge laufen, das Team funktionieren – da bleibt wenig Zeit für „Extras“.
Doch genau hier steckt eine Chance: Mit Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) tun Sie nicht nur etwas für Ihre Mitarbeitenden, sondern Sie profitieren auch steuerlich. Denn der Staat unterstützt gesundheitsfördernde Angebote im Unternehmen – mit klaren Vorteilen für Arbeitgeber und Beschäftigte.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- Welche steuerlichen Vorteile BGF bringt
- Welche Maßnahmen gefördert werden können – und welche nicht
- Warum sich BGF für Ihren Betrieb doppelt lohnt
- Wie Sie ganz unkompliziert starten können
Steuerliche Vorteile: Bis zu 600 Euro pro Mitarbeitenden und Jahr
Das Wichtigste vorweg: Gesundheitsförderung im Betrieb ist steuerlich begünstigt. Der Gesetzgeber hat dafür eine klare Regel geschaffen (§ 3 Nr. 34 EStG).
Konkret heißt das: Arbeitgebende können ihren Mitarbeitenden bis zu 600 Euro pro Jahr zusätzlich zum Gehalt für gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung stellen. Dieser Freibetrag gilt pro Mitarbeiter und pro Kalenderjahr.
Das bedeutet für Sie: Mit relativ geringem Aufwand können Sie Ihren Mitarbeitenden attraktive Gesundheitsangebote machen – ohne dass dafür zusätzliche Lohnnebenkosten entstehen.
Welche Maßnahmen sind steuerlich begünstigt?
Damit die Steuerfreiheit gilt, müssen die Maßnahmen bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen von den Krankenkassen anerkannt und zertifiziert sein. Beispiele sind:
- Präventionskurse wie Rückenschule, Yoga oder Stressbewältigung (zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention)
- Bewegungsförderung im Betrieb, z. B. angeleitete Pausengymnastik oder Ausgleichstraining
- Ernährungsangebote, etwa Beratungen oder Kurse für gesunde Ernährung im Arbeitsalltag
- Stressmanagement und Resilienz-Trainings, z. B. Methoden zum besseren Umgang mit Belastungen oder Entspannungsverfahren wie Autogenes Training
- Suchtprävention, z. B. Kurse zur Tabakentwöhnung oder für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
Viele dieser Angebote können inzwischen auch digital genutzt werden – etwa über Online-Kurse oder Apps.
Wichtig: Sie als arbeitgebender Betrieb müssen die Teilnahme an zertifizierten Maßnahmen nachweisen können, z. B. mit einer Teilnahmebescheinigung.
Was ist nicht steuerlich begünstigt?
Nicht alle Gesundheitsangebote fallen unter die Steuerbefreiung. Beispiele für nicht begünstigte Leistungen sind:
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine
- Wellness-Angebote wie Massagen oder Saunabesuche
- Physiotherapie ohne konkreten betrieblichen Bezug
- Vorsorge-Check-ups oder Gesundheitsuntersuchungen, die nicht Teil einer BGF-Maßnahme sind
- Zuschüsse zum Kantinenessen
Das bedeutet aber nicht, dass Sie solche Angebote nicht machen dürfen – nur können sie nicht über den steuerfreien Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG geltend gemacht werden.
Extra-Bonus: Leistungen, die gar nicht erst als Arbeitslohn gelten
Neben den steuerfreien BGF-Leistungen gibt es noch eine weitere Kategorie: Leistungen, die gar nicht erst als Arbeitslohn gelten. Sie sind deshalb ebenfalls steuer- und beitragsfrei.
Dazu gehören z. B.:
- Ergonomische Arbeitsplatzausstattung (z. B. höhenverstellbare Schreibtische)
- Bildschirmarbeitsplatzbrillen auf ärztliche Verordnung
- Schutzimpfungen (z. B. Grippeimpfung)
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Maßnahmen zur Vorbeugung spezifischer Belastungen, etwa Rückentraining für Beschäftigte mit schwerer körperlicher Arbeit
Für Betriebe bedeutet das: Sie können Gesundheit gezielt fördern, ohne dass dafür zusätzliche Steuerlast entsteht.
Warum sich BGF doppelt lohnt
Steuerliche Vorteile sind ein starkes Argument, aber nicht das einzige. Gesundheitsförderung im Betrieb wirkt sich direkt auf Ihren Alltag aus:
- Weniger Fehlzeiten: Gesunde Mitarbeitende fallen seltener krankheitsbedingt aus.
- Mehr Motivation: Wer sich wertgeschätzt fühlt, arbeitet engagierter.
- Stärkeres Teamgefühl: Gemeinsame Gesundheitsangebote fördern den Zusammenhalt.
- Attraktivität als Arbeitgeber: Bewerberinnen und Bewerber achten zunehmend auf ein gesundes Arbeitsumfeld.
Mit anderen Worten: BGF spart Kosten, stärkt das Betriebsklima und macht Sie als Arbeitgeber attraktiver.
Starten Sie in Ihrem Betrieb – wir unterstützen Sie
Viele kleine Betriebe fragen sich: „Müssen wir jetzt ein großes Gesundheitsprogramm aufsetzen?“ Die Antwort: Nein. Oft reichen kleine, passgenaue Maßnahmen: ein zertifizierter Rückenkurs für das Team, ein Workshop zu Stressbewältigung oder eine Ernährungsberatung im Rahmen des Arbeitsalltags.
Die BGF-Koordinierungsstelle unterstützt Sie auf dem Weg dorthin – passgenau für Ihren Betrieb. Unsere Expertinnen und Experten der Krankenkassen besprechen in einer neutralen und kostenlosen Erstberatung mit Ihnen, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb geeignet sein könnten und wer Ihnen bei der Umsetzung helfen kann. So nutzen Sie nicht nur die steuerlichen Vorteile von BGF, sondern machen Ihr Unternehmen als Ganzes gesünder!


