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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Vorgabe im Arbeitsschutz zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit bei der Arbeit nutzen

Veranstaltung in Baden-Württemberg input

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als gesetzliche Vorgabe im Arbeitsschutz bietet Betrieben die Möglichkeit, durch die Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastungen sowie die Ableitung von Gestaltungsempfehlungen die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.

Aber was sind überhaupt psychische Belastungen bei der Arbeit? Wie sollten Verantwortliche im Betrieb bei der Planung und Umsetzung vorgehen und welche Verfahren gibt es? In diesem Vortrag erfahren Sie mehr über die Grundlagen zur psychischen Belastung bei der Arbeit, zum praktischen Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und wie diese als Instrument genutzt werden kann, um Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden.

Referentin: Denise Seitz, Fachexpertin Prävention, Sicherheit und Gesundheit, Unfallkasse Baden-Württemberg

Eine Anmeldung ist erforderlich: IHK-Veranstaltung Baden-Württemberg